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BGH, 12.03.1963 - VI ZR 96/62 |
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Rechtsmittel
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- BGH, 18.04.1962 - VIII ZR 245/61
Auszug aus BGH, 12.03.1963 - VI ZR 96/62
Daß das mit ihrem Wissen und Wollen zustande gekommene Darlehensgeschäft nichtig gewesen sei, hatten die Beklagten nicht geltend gemacht und ist auch für den hier zu beurteilenden Schadensersatzanspruch ohne Belang (vgl. BGH Urteil vom 18. April 1962 - VIII ZR 245/61 = NJW 1962, 1148). - BGH, 13.07.1960 - IV ZR 25/60
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 12.03.1963 - VI ZR 96/62
Anders als in dem angezogenen, vom IV. Zivilsenat entschiedenen Fall (Urteil vom 13. Juli 1960 - IV ZR 25/60 -) hat der Kläger also weder die zu beweisende Behauptung erst in der Revisionsinstanz aufgestellt, noch dem Berufungsgericht angesonnen, in den Beiakten nach ihm günstigen Tatsachen zu forschen und daraus die vermutlichen Schlüsse der Partei an deren Stelle zu ziehen. - RG, 12.11.1926 - II 63/26
Mündlichkeit des Verfahrens
Auszug aus BGH, 12.03.1963 - VI ZR 96/62
Im übrigen wäre, wenn in dem nachgelassenen Schriftsatz der Beklagten eine unzulässige Durchbrechung des Grundsatzes der Mündlichkeit gesehen werden müßte, dadurch allenfalls der Kläger beschwert (vgl. RGZ 115, 222, 224).